Je nach Berufsfeld gelten unterschiedliche Zulassungsmodelle. Die wichtigsten Kategorien im Überblick:
Meisterpflicht im Handwerk (§ 1 HwO)
Für 53 Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung besteht eine Meisterpflicht. Selbständige Betriebe benötigen einen eingetragenen Meister als Betriebsleiter. Die Eintragung erfolgt über die jeweils zuständige Handwerkskammer.
Approbation für Heilberufe
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker benötigen eine staatliche Approbation. Die Rechtsgrundlagen sind jeweils in eigenen Bundesgesetzen geregelt, etwa der Bundesarztordnung (BÄO) oder der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
Rechtsanwaltszulassung
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer nach bestandenem Zweiten Juristischen Staatsexamen. Rechtsgrundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Gewerbeerlaubnis nach GewO
Einige Gewerbe erfordern eine besondere behördliche Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, etwa das Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), das Maklergewerbe (§ 34c GewO) oder das Finanzanlagevermittlergewerbe (§ 34f GewO).